für die Selbstauskunft von Mietinteressenten
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da dies gesetzlich für unser Unternehmen nicht vorgeschrieben ist. Für alle Fragen zum Datenschutz können Sie sich direkt an die oben genannten Kontaktdaten wenden.
Wir verarbeiten die in diesem Formular erhobenen Daten ausschließlich, um
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen, die Sie durch das Absenden dieses Formulars selbst veranlassen). Soweit Sie zusätzlich über die Checkbox im Formular ausdrücklich einwilligen, verarbeiten wir Ihre Daten ergänzend auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (siehe Ziffer 7).
Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, ohne die wir Ihre Mietanfrage nicht prüfen können. Die Kopie des Personalausweises ist freiwillig.
Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der Hera Verwaltung GmbH von den mit der Vermietung befassten Mitarbeitenden eingesehen. Eine SCHUFA-Auskunft holen wir nicht selbst ein — Sie legen uns diese freiwillig als Nachweis vor. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte, insbesondere zu Werbezwecken, findet nicht statt. Sollten wir externe IT-Dienstleister mit der Wartung unserer Server beauftragen, erfolgt dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.
Ihre Daten und die hochgeladenen Dokumente werden ausschließlich auf eigenen Servern der Hera Verwaltung GmbH in Deutschland gespeichert. Es findet keine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/des EWR statt. Die Übertragung Ihrer Daten über dieses Formular erfolgt verschlüsselt (TLS/https).
Diese Formularseite bindet keine externen Schriftarten, Analyse- oder Trackingdienste ein und setzt keine Cookies.
Kommt kein Mietvertrag zustande, löschen wir Ihre Daten und die hochgeladenen Dokumente spätestens 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens für die besichtigte Wohnung. Kommt ein Mietvertrag zustande, verarbeiten wir die Daten im Rahmen des Mietverhältnisses weiter; die Speicherdauer richtet sich dann nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
Zur Ausübung dieser Rechte können Sie sich jederzeit formlos an die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten wenden.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.
Stand: 25.08.2026